Die Beachtung und Umsetzung der Ladungssicherungsvorschriften sind entscheidend für den sicheren Transport von Gütern auf der Straße. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die aktuellen rechtlichen Bestimmungen, die Arten der Ladungssicherung und stellen Ihnen bewährte Lösungen von Sortimo vor.
Die rechtlichen Vorschriften zur Ladungssicherung sind im § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt. Dieser besagt, dass Ladung und die dazu gehörenden Sicherungseinrichtungen so zu verstauen und zu sichern sind, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen oder anderweitig Gefahren verursachen können. Sowohl Fahrer als auch Halter und Verlader tragen Verantwortung für die ordnungsgemäße Ladungssicherung.
Die Richtlinie VDI 2700 des Vereins der Deutschen Ingenieure dient als technische Empfehlung und Leitfaden für Ingenieure, Fahrzeughersteller und Logistikunternehmen.
Es existieren drei Arten der Ladungssicherung: die kraftschlüssige, die formschlüssige und die kombinierte Ladungssicherung. Die kombinierte Ladungssicherung ist eine Kombination aus kraftschlüssig und formschlüssig. Die formschlüssige Variante erweist sich als vorteilhafter und unterscheidet sich in einigen Punkten von der kraftschlüssigen Variante. Es muss jedoch selbst nach Situation und Gegebenheit entschieden werden welche der drei Ladungssicherungsarten verwendet wird.
Alle Sortimo Zurrpunkte haben eine zulässige Belastbarkeit von 200 daN, wobei bei Seitenwänden oder Trennwänden die zu sichernde Ladung eine maximale Masse von 150 kg haben darf.
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